Stärken vor Ort
Das ESF-Programm "Stärken vor Ort" (Nachfolgeprogramm von "Lokales Kapital für Soziale Zwecke" ) findet im Rahmen der Bundesinitiative JUGEND STÄRKEN statt.
Die Förderperiode umfasst den Zeitraum 3/2009-12/2011.
Adressaten des Programms sind Jugendliche und junge Menschen mit schlechten Startchancen sowie Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
Ziel ist es, auf soziale bzw. berufliche und in Teilen auch strukturelle Benachteilung bedarfs- und lebensweltorientiert zu reagieren und auf eine Verbesserung der beruflichen Integration hinzuwirken.
Das Programm sieht Mikroprojekte vor, die mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden können. Antragsteller können sein:
Organisationen, Verbände oder Einzelpersonen, jedoch keine Ämter.
Erster Antragsschluss (für die zweite Förderphase) : 10. Februar 2010
Die lokale Koordinierungsstelle ist bei der Stadt Forchheim angesiedelt.
Adresse:
Lokale Koordinierungsstelle "Starken vor Ort"
Stadt Forchheim
Frau Obenauf
St. Martin-Str. 8
91301 Forchheim
Telefon: 09191/714-333
E-Mail: gabriele.obenauf@forchheim.de
14.1.2010
„Stärken vor Ort“ vergibt im Jahr 2010 weitere 100 Tausend Euro Förderung für Mikroprojekte in Forchheim-Nord und dem Schulsprengel Martinsschule (Innenstadt)
Die Stadt Forchheim wurde im vegangenem Jahr in das Programm „Stärken vor Ort“ aufgenommen, das die erfolgreiche Arbeit der Förderschiene „Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)“ fortführt. Auch wenn der Förderschwerpunkt wie bisher im Soziale Stadt Gebiet Forchheim- Nord liegen wird, sind durch eine Gebietserweiterung nun auch Fördermaßnahmen in der Innenstadt (Schulsprengel Martinsschule) möglich.
Ziel der Förderphase ist die Unterstützung junger Menschen und Frauen beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Gefördert werden können einzelne klar abgegrenzte Projekte mit bis zu 10.000 Euro. Antragsberechtigt ist jeder, also nicht nur Vereine, Verbände, Bildungsträger, sondern auch Privatpersonen. Für die Auswahl der Projekte und die Unterstützung der Programmumsetzung wurde ein Begleitausschuss konstituiert, der unter der Federführung des Amtes für Jugend und Sport, bei dem die lokale Koordinierungsstelle angesiedelt ist, bereits Ende Februar über die Antagstellungen entscheiden wird.
Ab sofort besteht daher die Möglichkeit, sich mit kreativen und innovativen Projektideen an die Lokale Koordinierungsstelle des Programms zu wenden. Grundlage für die Umsetzung des Förderprogramms ist dabei ein lokaler Aktionsplan, der konkrete Entwicklungsziele festschreibt. Die beantragten Projekte sollten deshalb in direktem Bezug zum lokalen Aktionsplan stehen und auf die Erreichung der formulierten Ziele hin wirken.
Der Begleitausschuss Stärken vor Ort erwartet sich insbesondere auch Ideen der Projektträger zur Verknüpfung von Qualifizierung und den Themen Bewegung und Ernährung. Außerdem erhofft man sich gezielte Projekte zur Förderung von Jungs, die zuweilen besonderen Förderbedarf aufweisen. Auch die Integration von Mitbürgern mit Migrationshintergrund soll durch die Mikroprojekte vorangetrieben werden.
Wichtig für alle Antragsteller: Ausschlaggebend für die Bewilligung der Fördermittel ist nicht die Reihenfolge der Beantragung, sondern sind ausschließlich inhaltliche Aspekte der beantragten Mikroprojekte.
Antragsformulare können bei Frau Obenauf von der Lokalen Koordinierungsstelle im Rathaus angefordert werden. Dort sind zudem Informationen über die Inhalte des lokalen Aktionsplans erhältlich. Anträge, die in einer ersten Auswahlrunde berücksichtigt werden sollen, müssen bis zum 10. Februar gestellt werden. Ausgewählte Projekte sollen dann zum 1.3. ihre Arbeit aufnehmen können.